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Ein Christ, der in einem demokratischen Staat unter Berufung auf die Bergpredigt Jesu und die Stellen absoluter Gewaltlosigkeit in Mt 5,38-41 das Militär grundsätzlich ablehnt, muss sich fragen lassen, ob er sein Leben insgesamt nach diesen Regeln absoluter Gewaltlosigkeit, also stimmig und ohne Doppelmoral zu leben versucht: Verteidigt er sich grundsätzlich nicht unter Einsatz von Waffen und würde er auch einen Polizisten nicht bitten, ihn unter Einsatz von seiner Dienstpistole aus den Händen eines Verbrechers zu befreien? Es gibt Christen, die sich so konsequent und stimmig darum bemühen, Aggressionen an sich zu dulden (Franz von Assisi; strenge Mennoniten auf den Bruderhöfen). Dies wird hier von einer kleinen Gruppe zeichenhaft für Gottes kommendes Friedensreich vorgelebt. Es ist aber keinesfalls für die Mehrheit verallgemeinerbar.
Das bedeutet nun allerdings auch, dass für einen Christen der Militärdienst nur auf demokratischer Grundlage (Parlamentsarmee) in einem demokratischen Staat ethisch zu rechtfertigen ist und nur dann, wenn er der Verteidigung von Demokratie und Menschenrechten und der Abwehr ihrer Gegner dient. Unbeschadet der Tatsache, dass die Mächtigen sich in der Geschichte oft nicht an diese Werte gehalten haben, sind sie immer gültige humane Werte. Da ist es gefährlich, wenn diese Werte von einem Soldaten zeitlich-historisch als "Wertehorizont unserer Zeit"(1) relativiert werden und ihnen damit ihre Allgemeingültigkeit genommen wird.
Von dieser epochen- und ortsunabhängigen, naturrechtlichen Allgemeingültigkeit geht die - ohne Gegenstimme(2) - von der Vollversammlung der Vereinten Nationen am 10.12.1948 beschlossene "Allgemmeine Erklärung der Menschenrechte"(3) aus, wenn sie
- "Alle Menschen" oder "Jeder Mensch" formuliert:
- "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren." (Artikel 1)
- "Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer und sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen." (Art 2, 1.)
- "Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person." (Art 3)
- "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ (Art 7)
- "Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung" (Art 18)
- "Der Wille des Volkes ... muß durch periodische und unverfälschte Wahlen mit allgemeinem und gleichem Wahlrecht ... zum Ausdruck kommen.“ (Art 21, 3.)
Dies bekräftigen auch die beiden großen christlichen Kirchen:
"Die Menschenrechte sind .. vorstaatliche Rechte; ... sind nicht nur universal, sondern auch unteilbar." (4)
"Für jeden Menschen, der irgendwo auf der Erde gefoltert wird oder verhungert, wegen Hautfarbe, Geschlecht oder Religion diskriminiert oder an politischer Selbstbestimmung gehindert wird, ist über alle Kulturgrenzen hinweg evident, dass es ... zum Schutz der Würde jedes Menschen der Gewährleistung elementarer Rechte bedarf." (5)
Vereinzelte Stimmen, vor allem die Auslandseinsätze der Bundeswehr mit wirtschaftlichen Interessen oder einem angemessenen weltpolitischen Einfluss Deutschlands (ständiger UN-Sicherheitsratssitz) zu begründen, begeben sich in einem Bereich, in dem der Wehr- und Militärdienst für Christen nicht mehr zu rechtfertigen wäre.
In einer Diktatur aber wäre es für einen Christen ethisch gut, wenn er denn die große Tapferkeit und den Mut aufbringt, diese Armee der Diktatur zu destabilisieren. Deshalb ist es gut, dass der Bundestag alle Urteile gegen sogenannte Deserteure der Wehrmacht während der nationalsozialistischen Diktatur aufgehoben hat.
Vgl. die Einbindung der Gedanken dieses Kapitels in eine allgemeine, umfassende Theorie und systematische Philosophie (der Wirklichkeit): Christlicher Glaube und christliche Ethik unter Einbeziehung postmoderner Relativität, Kapitel 2.4.4.1.3.1..
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